Die Arbeit im Katzenschutz ist mit der erfolgreichen Fang- und Kastrationsaktion meist lange noch nicht zu Ende.
Denn viele der kastrierten Katzen können nicht mehr in Haushalte vermittelt werden, weil ihr bisheriges unabhängiges Leben sie dem Menschen entfremdet hat. Diese verwilderten Tiere müssen nach der Kastration wieder an der Fangstelle und damit in ihren bisherigen Lebensraum zurückgesetzt werden.
Für diese Katzen werden in den meisten Fällen betreute Futterstellen eingerichtet, die ihnen eine tägliche Mahlzeit sichern.
Die Erfahrung zeigt, dass mit der Einrichtung einer Futterstelle der Bestand der ansässigen Tiere stabil gehalten wird und eine dauerhafte Zuwanderung weiterer, unkastrierter Tiere (revierbedingt) sehr unwahrscheinlich ist. Ausserdem bleiben die bisher angestammten Tiere ortsgebunden und suchen sich keine Ersatz-Futterstellen an anderen Orten.
Die vorhandenen Katzen können zudem von ihren Betreuern auch zukünftig medizinisch versorgt werden, wenn dies notwendig werden sollte. Denn sollten Anzeichen von Erkrankungen offensichtlich werden, können die Tiere erneut eingefangen und behandelt werden. Das bedeutet auch, dass die Ausbreitung von Krankheiten auf die gesamte Population gemildert wird.
Auch nehmen wieder zurückgesetzte Katzen eine wichtige Funktion innerhalb des Ökosystemes in dem sie leben ein. Denn sie fangen -neben der Fütterung durch den Menschen- natürlich auch weiterhin einen Teil ihrer Nahrung selbst. Dieser besteht meist aus kleineren Beutetieren wie Ratten, Mäusen, Fröschen, Vögeln oder auch jungen Kaninchen. Wird der bisherige Katzenbestand an einer Stelle komplett aufgelöst, fehlt ein wichtiges Glied in der Kette. Die Beutetiere haben somit die Möglichkeit, ihren Bestand ungehindert zu vergrößern.
Beispiele hierfür sind u.A. auftretende Nagerplagen auf Bauernhöfen wenn dort alle Katzen entfernt werden, oder aber die extreme Vermehrung von Wildkaninchen in öffentlichen Anlagen wie Parks, Friedhöfen etc.
Die Präsenz von Katzen hat also durchaus auch positive Auswirkungen - wichtig ist allerdings ein Gleichgewicht zur potentiellen Beute.
Schlussendlich kann mit der Errichtung einer Futterstelle auch eine gewisse Prävention im Katzenschutz betrieben werden: Denn es wird immer mal wieder vorkommen, das sich ein neues Tier an den Futterplatz verirrt. Dieses kann dann direkt erkannt werden und die Tierschützer haben zeitnah die Möglichkeit, es einzufangen und ebenfalls kastrieren zu lassen. Die Chance auf eine weitere Vermehrung wird damit also sehr gering gehalten und neues Tierleid vermieden!
Wer eine Futterstelle einrichtet, sollte unbedingt darauf achten das sie auch wirklich regelmässig (also täglich) bestückt wird. Es nützt nämlich nichts, wenn man 3 Mal im Monat kiloweise Futter ausgibt, den Rest der Tage aber die Katzen sich selbst überlässt.
Man übernimmt also auch langfristig Verantwortung wenn man freilaufende Katzen betreut!
Die Futtermenge sollte unbedingt minimal gehalten werden - sie dient ausschließlich zur Ortsbindung und Unterstützung der Katzen; das Fangen von artgerechter Beute soll natürlich nicht verlernt werden!
Grob geschätzt sollten pro Tier und Tag ca. 200g Futter veranschlagt werden.
Je nachdem wie viele Tiere an der Futterstelle ansässig sind, müssen natürlich auch entsprechend viele Futter- und Wassernäpfe aufgestellt werden, damit es nicht zu Rangeleien am „Buffet“ kommt.
In den wärmeren Monaten ist die ausschließliche Gabe von Trockenfutter sehr zu empfehlen! Denn dieses bietet keinen Nährboden für die Eiablage von Insekten und kann auch bei starker Sonneneinstrahlung nicht direkt verderben.
Die Futterstelle sollte von den Betreuern täglich gereinigt werden; das Wasser muss gewechselt, und nicht gefressenes Futter entfernt werden - so stellen mögliche Reste keine Nahrungsquelle für Ungeziefer (wie Ratten) oder andere (Wild-)Tiere (wie Füchse) dar!
Um den Bestand der ansässigen Katzen regelmässig kontrollieren zu können, ist es ratsam immer zur selben Tageszeit Futter auszugeben. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diesen Rhythmus und werden sich am Futterplatz einfinden, sobald der Betreuer anwesend ist. Aus einiger Entfernung kann dieser dann prüfen, wie viele Katzen zum Fressen kommen und ob Neulinge dabei sind die eingefangen werden müssen.
Die Futterstelle sollte wenn möglich an einem wind- und wettergeschützten Ort eingerichtet werden. Eine Überdachung schützt das Futter vor Regen, eine Unterlage macht es den Katzen angenehmer, sich beim Fressen hinzusetzen; denn bspw. ist das Fressen auf einer Schneedecke oder gefrorenem Boden nicht optimal.
Wer eine Futterstelle einrichtet, sollte für den Ernstfall IMMER EINE VERTRETUNG haben, die flexibel einspringen kann. Denn wenn die Katzen einmal an ihre tägliche Portion Futter gewöhnt sind, muss dies auch dauerhaft und regelmässig beibehalten werden.
Die Katzen verlassen sich auf den Menschen!
Bitte beachten Sie:
Wer eine (freilebende) Katze regelmässig oder unregelmässig mit Nahrung versorgt, geht ein sog. "Obhutverhältnis" ein und ist -rein rechtlich gesehen- ab sofort für dieses Tier verantwortlich. Weitere Informationen hierzu in der Rubrik Infocenter.